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Zuzahlung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, brauchen Sie sich um die Bezahlung der Krankenhausrechnung nicht selbst zu kümmern, denn das erledigt die Krankenhausverwaltung für Sie. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 Euro/Tag (max. für 28 Tage im Jahr)  Befreit von der Selbstbeteiligung sind

  • Privatpatienten
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
  • Selbstzahler
  • Patienten, die zur teilstationären Krankenhauspflege kommen (z.B. chronische Dialysebehandlung)
Kontakt
Klinik Eutin
Hospitalstraße 22
23701 Eutin

Telefon: 04521 787-0
Telefax: 04521 787-1809
Genesung im passenden Umfeld
Eine wichtige Rolle bei der Heilung einer Erkrankung spielt das passende Umfeld.